Großherzog Henri von Luxemburg: Seine Familie, sein Vermögen und sein Leben als Regent
Henri von Nassau trat im Jahr 2000 offiziell die Nachfolge seines Vaters als Staatsoberhaupt und Großherzog von Luxemburg an. Der fünffache Vater ist seit 40 Jahren verheiratet.
- Henri von Nassau wurde 1955 in Luxemburg geboren, ist seit 2000 Großherzog und somit auch offizielles Oberhaupt des Landes.
- Während seines Studiums in Genf traf Henri seine spätere Ehefrau Maria Teresa Mestre, mit der er vier Söhne und eine Tochter hat.
- Das Vermögen von Großherzog liegt schätzungsweise bei 4,6 Milliarden Euro.
Luxemburg – Henri von Nassau wurde am 16. April 1955 als Henri Albert Gabriel Félix Marie Guillaume auf Schloß Betzdorf im Osten Luxemburgs geboren. Seit dem 07. Oktober 2000 ist der im deutschen Sprachraum auch Heinrich genannte Royal offiziell Großherzog von Luxemburg.
Er ist der älteste Sohn von Jean und Joséphine Charlotte und hat insgesamt vier Geschwister. In seiner Kindheit und Jugend ging Henri in Luxemburg sowie in Frankreich zur Schule. Mit seinem 18. Geburtstag erwarb er automatisch den Titel Erbherzog und begann von diesem Zeitpunkt an auch repräsentative Aufgaben der royalen Familie zu übernehmen.
Großherzog Henri von Luxemburg: Ausbildung, Studium und Familie
Als junger Mann absolvierte Henri eine militärische Ausbildung in England an der Königlichen Akademie von Sandhurst. Im Jahr 1980 schloss er sein Studium der Politikwissenschaften an der Universität Genf ab. Hier machte er auch die Bekanntschaft seiner heutigen Ehefrau Maria Teresa Mestre. Das Ehepaar hat zusammen fünf Kinder: Erbgroßherzog Guillaume, Prinz Félix, Prinz Louis, Prinzessin Alexandra und Prinz Sébastien. Mittlerweile haben diese dem Großherzog von Luxemburg bereits fünf Enkel beschert.

Großherzog Henri von Luxemburg: Wissenswertes zu seinem Vermögen
Henri von Nassau gilt als ein deutlich unterschätzter Monarch was sein Vermögen betrifft. Das hat das US-amerikanische Wirtschaftsmagazin Forbes festgestellt: Der Großherzog von Luxemburg verfügt laut dem Blatt über ein geschätztes Privatvermögen von etwa 4,6 Milliarden US-Dollar.
Als die belgische Zeitung Het Laatste Nieuws im Jahr 2007 ein Ranking der reichsten Monarchen Europas veröffentlichte, schaffte Henri es aber nur auf Platz vier mit einem Vermögen von knapp 1,2 Milliarden Euro. Die vorderen drei Ränge belegten die folgenden Regenten:
- Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein mit 3 Milliarden Euro
- Queen Elizabeth II. mit 1,8 Milliarden Euro
- Juan Carlos I. mit 1,7 Milliarden Euro
In der europäischen Presse ist nicht selten die Rede davon, dass die luxemburgischen Royals um Henri über ein beträchtliches Vermögen verfügen soll, das die allgemeinen Schätzungen deutlich übersteigt. Die großherzogliche Familie jedoch weist diese Vermutungen von sich und beteuert, dass sich dabei um ein „mediales Hirngespinst“ handle, das in keinerlei Hinsicht der Wahrheit entspräche.
Großherzog Henri von Luxemburg: Seine Aufgaben als Staatsoberhaupt
Schon 1998 übernahm Henri von Nassau als Vertreter seines Vaters die Aufgaben als Staatsoberhaupt von Luxemburg. Am 07. Oktober 2000 wurde er dann schließlich durch die Vereidigung zum Großherzog von Luxemburg ernannt und erfüllt seitdem alle offiziellen Aufgaben, die dem luxemburgischen Regenten zukommen. Henri wurden bereits mehrere Orden verliehen, so zum Beispiel der Großmeister des Nassauischen Hausordens vom Goldenen Löwen im Jahr 2000 sowie der Groß-Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich, mit dem er im Jahr 2013 ausgezeichnet wurde.
Am 02. Dezember 2008 löste Henri von Nassau eine institutionelle Staatskrise aus, indem er sich weigerte, seine Unterschrift und somit seine Zustimmung zum Sterbehilfe-Gesetz zu geben. Das Gesetz war vom Parlament aber bereits formell beschlossen worden, und die Weigerung des Großherzogs führte dazu, dass er formal entmachtet wurde und in Zukunft nur noch bereits beschlossene Gesetze verkünden darf. Auch ein Volksbegehren gegen diese Verfassungsänderung konnte nichts daran ändern. Das Sterbehilfe-Gesetz wurde schließlich am 12. März 2009 verabschiedet.