Cristina von Spanien: So geht es ihr jetzt nach der Korruptionsaffäre ihres Ehemanns
Cristina von Spanien ist die Tochter des einstigen spanischen Königs Juan Carlos I. Sie und ihr Ehemann Iñaki Urdangarin standen bis 2017 vor Gericht.
- Infantin Cristina ist seit 1997 mit dem ehemaligen Handballspieler Iñaki Urdangarin verheiratet
- Gemeinsam haben sie vier Kinder
- Ab 2012 erschütterte eine Korruptionsaffäre ihres Mannes das spanische Königshaus
Madrid – Cristina von Spanien (55) wurde am 13. Juni 1965 in Madrid geboren. Ihr vollständiger Name lautet Cristina Federica Victoria Antonia de Borbón y Grecia. Sie ist die Tochter von Juan Carlos I. (83), dem einstigen König von Spanien und seiner Frau Sophia von Griechenland (82). Aufgrund ihrer königlichen Herkunft trägt sie den Titel einer Infantin von Spanien. Ihr Bruder ist der spanische König Felipe VI. (53), ihre Schwester die Infantin Elena von Spanien (57).
Cristina von Spanien und Iñaki Urdangarin: Vergangenheit, Studium und Ausbildung
Nach ihrem Schulabschluss studierte Cristina von Spanien Politikwissenschaft an der Universität Complutense Madrid. Ihren Abschluss machte sie 1989, wodurch sie das erste weibliche Mitglied der spanischen Königsfamilie wurde, das erfolgreich ein Universitätsstudium abgeschlossen hat.

Im Jahr 1990 erwarb Cristina von Spanien an der New York University einen Master in der Fachrichtung Internationale Beziehungen. Danach machte sie in Paris ein Praktikum bei der UNESCO. Cristina von Spanien steht in der spanischen Thronfolge an sechster Stelle. Vor ihr befinden sich die Kinder ihres Bruders Felipe sowie ihre Schwester Elena und deren Kinder.
Cristina von Spanien: Ihre Ehe mit Iñaki Urdangarin und ihre Kinder
Bei den Olympischen Spielen 1996 in Atlanta lernte Cristina von Spanien den damaligen Handballspieler Iñaki Urdangarin (53) kennen und begann kurz darauf eine Beziehung mit ihm. Das Paar heiratete am 04. Oktober 1997 in der Kathedrale von Barcelona. Zwischen 1999 und 2005 bekam es drei Söhne und eine Tochter. Die Kinder der Infantin von Spanien und ihres Ehemannes heißen wie folgt:
- Juan Valentín de Todos los Santos (21, geboren am 29. September 1999)
- Pablo Nicolás Sebastian (20, geboren am 06. Dezember 2000)
- Miguel de Todos los Santos (18, 30. April 2002)
- Irene (15, 05. Juni 2005)
Im Zuge der Hochzeit wurde Cristina zur Herzogin und Urdangarin zum Herzog von Palma ernannt. Urdangarin beendete im Jahr 2000 seine Karriere als Handballer. Fortan war er für verschiedene Stiftungen, Institute und Unternehmen tätig. Bis 2009 lebte die Familie in Barcelona. Anschließend zog sie nach Washington D.C., weil Urdangarin dort als Berater der Telekommunikationsfirma Telefónica arbeitete. Im Jahr 2012 kehrte die Familie nach Barcelona zurück.
Cristina von Spanien: Angeklagt in der Korruptionsaffäre um ihren Ehemann
Ab 2012 ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Korruption, Steuerbetrug und andere Vergehen gegen Urdangarin. Im April 2013 wurde auch Cristina von Spanien als Verdächtige im Ermittlungsverfahren gegen ihren Ehemann benannt. Diesem wurde vorgeworfen, als Vorsitzender der Stiftung Nóos Millionenbeträge unterschlagen zu haben. Unter anderem soll er Dienstleistungen in Rechnung gestellt haben, die nie ausgeführt wurden. Die Honorare seien zu großen Teilen in seine Taschen und die seines Geschäftspartners Diego Torres (55) geflossen. Cristina wurde der Mitwisserschaft angeklagt.
Die Infantin von Spanien zog im Sommer 2013 mit ihren Kindern nach Genf. Dort ging sie einer Tätigkeit für die Kulturstiftung Caixa nach. Im Februar 2014 wurde sie vom Untersuchungsrichter befragt. Dabei leugnete sie, etwas über die vorgeworfenen Taten zu wissen. Der Prozess gegen die in der Korruptionsaffäre Angeklagten begann im Januar 2016. Im Falle einer Verurteilung drohten Cristina acht Jahre Gefängnis.
Sie wurde im Februar 2017 freigesprochen, musste aber eine Entschädigung von einer viertel Million Euro zahlen. Urdangarin wurde hingegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die Gefängnisstrafe wurde wenig später auf fünf Jahre und zehn Monate reduziert.
Von Alexander Kords